St. Sebastian Schützenbruderschaft
Altenbeken

von 1750 e.V.
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Bataillonsschießen der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Altenbeken

Samstag, 10. März, Schießanlage in der Eggelandhalle


Das diesjährige Frühjahrsbataillonsschießen findet am Samstag, den 10. März 2012 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der Schießanlage in der Eggelandhalle statt. Neben dem Ausschießen von Schützenschnüren, Eicheln und Ehrenzeichen wird der beste Schütze der Bruderschaft auf der 50-Meter-Kleinkaliberanlage ermittelt. Das Mitglied, welches mit drei Schüssen die höchste Ringzahl erreicht, wird für ein Jahr mit der seit 1926 ausgeschossenen Bataillonswanderkette geehrt. Die Übergabe der Kette durch den Vorjahresgewinner erfolgt am Schützenfestmontag im Rahmen des Schützenfrühstücks in der Eggelandhalle. Startberechtigt ist jedes Mitglied einer Kompanie der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Altenbeken sowie die Mitglieder der Unterabteilungen (Jungschützen, Garde-Grenadiere, Sportschützen und Königinkürassiere) ab dem 16. Lebensjahr.

Die Schießbedingungen zur Erlangung der Schützenschnur / Eicheln lauten wie folgt: 

 

 

1.    Geschossen wird auf 10 Meter mit dem Luftgewehr und auf 50 Meter mit dem Kleinkalibergewehr (cal 22 lfb.). Anschlagsart: stehend angestrichen (LG), lie¬gend (KK). Armamputierte und Gleichgestellte dürfen in der Anschlagsart ste¬hend-aufgelegt bzw. liegend-aufgelegt schießen. Ansonsten gelten die Bestim¬mungen für das sportliche Schießen im Bund der Historischen Deutschen Schüt¬zenbruderschaften.

2.    Es darf mit den zur Verfügung gestellten, vereinseigenen Waffen sowie mit privateigenen Waffen, die die Zulassung für den derzeit genutzten Schießstand besitzen, geschossen werden.

3.    Startberechtigt ist jedes Mitglied der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft Alten¬beken sowie die Mitglieder der Unterabteilungen (Königin Kürassiere, Garde Grena¬diere, Sportschützen, Jungschützenabteilung) ab dem 14. Lebensjahr.

4.    Jeder Schütze darf vor dem Wertungsschießen bis zu 10 Probeschüsse (LG) bzw. 5 Probeschüsse (KK) abgeben. Auf die Wertungsscheibe werden jeweils 1 Schuss (LG) bzw. 5 Schüsse (KK) abgegeben, wobei jeder Schütze zweimal an einem Tag auf die Schützenschnur oder die Eicheln schießen darf, soweit das benötigte Ergebnis (Punkt 5) beim ersten Versuch nicht erreicht wurde.

5.    Die Ringzahlen für die Erlangung der Schützenschnur und der Eicheln ergeben sich aus der folgenden Aufstellung

Auszeichnung                       
 

Schnur

kleine grüne Eichel
kleine silberne Eichel
kleine goldene Eichel
große grüne Eichel
große silberne Eichel
große goldene Eichel
besonderes Ehrenzeichen

bis zum 50. Lebensjahr               
120 (LG)
123 (LG)
124 (LG)
125 (LG)
  94 (KK)
  95 (KK)
  96 (KK)
  98 (KK)

ab dem 50. Lebensjahr   
115 (LG)

118 (LG)
119 (LG)
120 (LG)
  89 (KK)
  90 (KK)
  91 (KK)
  93 (KK)

Auszeichnung                       


Schnur

kleine grüne Eichel
kleine silberne Eichel
kleine goldene Eichel
große grüne Eichel
große silberne Eichel
große goldene Eichel
besonderes Ehrenzeichen

ab dem 60. Lebensjahr                                     
110 (LG)
113 (LG)
114 (LG)
115 (LG)
  84 (KK)
  85 (KK)
  86 (KK)
  88 (KK)

ab dem 70.  Lebensjahr                          
105 (LG)
108 (LG)
109 (LG)
110 (LG)
  79 (KK)
  80 (KK)
  81 (KK)
  83 (KK)

Beim KK-Schießen kann als Erleichterung ab dem 60. Lebensjahr an der Schießstange und ab dem 70. Lebensjahr aufgelegt geschossen werden.

6.    Das Schießen um die Schützenschnur sowie die Eicheln wird zweimal jährlich ausgetragen. Das erste Schießen erfolgt an einem Samstag im Frühjahr. Das zweite Schießen erfolgt an einem Samstag im Herbst.

7.    Hat ein Schütze die Bedingungen zur Erlangung einer Auszeichnung an einem Samstag erfüllt, darf er frühestens am nächsten Wettkampftag wieder am Schießen um die Schützenschnur/ Eicheln teilnehmen.

8.    Die Aushändigung der errungenen Auszeichnungen erfolgt nach Abschluss des Schießens.

9.  Diese Regelung tritt am 22.03.2003 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorherge¬henden Regelungen außer Kraft.